Über Jahre hinweg ist zu beobachten, dass immer weniger Unternehmer ihre Geschäftskunden zu Schiffsausfahrten, z.B. zur Hanse Sail, einladen. Erst im vergangenen Jahr hat der Bundesfinanzhof letztinstanzlich die Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt, dass das Betriebsausgabenabzugsverbot auch für Ausfahrten mit Traditionsschiffen anlässlich von Großveranstaltungen gilt. Dies führt zu einer Ungleichbehandlung im Hinblick auf andere Veranstaltungen, zum Beispiel zu Geschäftseinladungen in Fußball-Lounges oder zum Oktoberfest, die als Betriebsausgaben ganz oder teilweise abzugsfähig sind.
Die IHK zu Rostock sieht daher den Gesetzgeber gefordert. Erst kürzlich hatte die Kieler Industrie- und Handelskammer im Kontext der Kieler Woche auf die Benachteiligung hingewiesen. Die IHK zu Rostock hofft darauf, dass sich die norddeutschen IHKs der Initiative der IHK zu Rostock länderübergreifend anschließen werden.
Quelle: IHK zu Rostock