Switch to the CitySwitch to the City

IHK zu Rostock fordert steuerrechtlichen Abzug für Hanse Sail-Ausfahrten

IHK zu Rostock fordert steuerrechtlichen Abzug für Hanse Sail-Ausfahrten IHK Rostock

In einem Brief an Finanzministerin Heike Polzin vom 2. Juli 2013 hat die IHK zu Rostock das Land Mecklenburg-Vorpommern aufgefordert, sich im Wege einer Bundesratsinitiative für eine Lockerung des Betriebsausgabenabzugsverbots einzusetzen. Ziel müsse es sein, dass Ausfahrten bei maritimen Großveranstaltungen davon ausgenommen werden.

 

Über Jahre hinweg ist zu beobachten, dass immer weniger Unternehmer ihre Geschäftskunden zu Schiffsausfahrten, z.B. zur Hanse Sail, einladen. Erst im vergangenen Jahr hat der Bundesfinanzhof letztinstanzlich die Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt, dass das Betriebsausgabenabzugsverbot auch für Ausfahrten mit Traditionsschiffen anlässlich von Großveranstaltungen gilt. Dies führt zu einer Ungleichbehandlung im Hinblick auf andere Veranstaltungen, zum Beispiel zu Geschäftseinladungen in Fußball-Lounges oder zum Oktoberfest, die als Betriebsausgaben ganz oder teilweise abzugsfähig sind.

Die IHK zu Rostock sieht daher den Gesetzgeber gefordert. Erst kürzlich hatte die Kieler Industrie- und Handelskammer im Kontext der Kieler Woche auf die Benachteiligung hingewiesen. Die IHK zu Rostock hofft darauf, dass sich die norddeutschen IHKs der Initiative der IHK zu Rostock länderübergreifend anschließen werden.

Quelle: IHK zu Rostock

Anzeigen
zum Seitenanfang
JSN Boot template designed by JoomlaShine.com