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IHK-Vollversammlung fordert aufkommensneutrale GEMA-Tarifreform

IHK-Vollversammlung fordert aufkommensneutrale GEMA-Tarifreform IHK Rostock

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Nach einem Schiedsstellenverfahren ist die geplante Reform der sog. GEMA-Tarife für Musikveranstaltungen nur vorläufig gestoppt. Daher fordert die Vollversammlung der IHK zu Rostock in ihrem jüngsten Positionspapier, dass die GEMA-Tarifreform aufkommensneutral gestaltet werden soll und nicht zu höheren Gesamtbelastungen der Unternehmer führen darf. Die von der GEMA verfolgte Zielgröße in Höhe von pauschal zehn Prozent der Einnahmen aus Eintrittsgeldern (Roh-Einnahme einschließlich Umsatzsteuer) erscheint dem IHK-Gremium im Hinblick auf die Angemessenheit klärungsbedürftig.

 

Außerdem sei die Anbindung der Vergütungssätze an Pauschalen unangemessen. Grundlage dieser Pauschalen sind die Größe des Veranstaltungsraums, seine angenommene Auslastung zu 75 Prozent sowie das erhobene Eintrittsgeld. „Ein linearer Tarif, der an die tatsächlich erzielten Einnahmen anknüpft, ist deshalb eher geeignet, eine leistungsgerechte Vergütung zu bemessen“, so Jens Rademacher, amtierender Hauptgeschäftsführer der IHK zu Rostock.

 

Das vollständige Positionspapier der IHK zu Rostock zur GEMA-Tarifreform finden Sie auf www.rostock.ihk24.de, Dokumentennummer 82581.

 

Quelle: IHK Rostock

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