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IHK zu Rostock: Mindestlohn nur unter bestimmten Bedingungen gesamtwirtschaftlich akzeptabel

IHK zu Rostock: Mindestlohn nur unter bestimmten Bedingungen gesamtwirtschaftlich akzeptabel IHK Rostock

Die IHK zu Rostock lehnt einen bundesweit geltenden, flächendeckenden und einheitlichen Mindestlohn ausdrücklich ab. Das hat die IHK-Vollversammlung kürzlich  beschlossen. Mindestarbeitsentgelte bzw. Lohnuntergrenzen können laut Positionspapier nur dann akzeptabel sein, wenn sie auf Basis regionaler und branchenspezifischer Ansätze ermittelt werden, z.B. von den Tarifpartnern selbst oder vergleichbaren, politikunabhängigen Gremien.

 

 

Der amtierende IHK-Hauptgeschäftsführer Jens Rademacher:

„Die Tarifautonomie ist ein zentrales Element der sozialen Marktwirtschaft. Sie ist Grundpfeiler für Wachstum und Beschäftigung in Deutschland und darf daher nicht ausgehöhlt oder unterlaufen werden. Das komplexe und ausbalancierte System der Tarifvertragsparteien ist grundsätzlich bewährt.“

 

Dennoch spricht sich die IHK zu Rostock ausdrücklich  für eine auskömmliche und leistungsgerechte Entlohnung der Arbeitnehmer/innen aus, da Mecklenburg-Vorpommern im Standortwettbewerb um die „besten Köpfe“ mit anderen (Bundes-)Ländern steht. Löhne und Gehälter müssten sich allerdings an der Arbeitsproduktivität bzw. den erzielbaren Preisen für Güter und Leistungen orientieren, da Arbeitsentgelte, die über der Produktivität lägen, Arbeits- und Ausbildungsplätze kosten und die Schattenwirtschaft begünstigen könnten, mahnte Jens Rademacher.

 

Das vollständige Positionspapier der IHK zu Rostock zu Mindestlöhnen bzw. gesetzlichen Lohnuntergrenzen finden Sie auf www.rostock.ihk24.de, Dokumentennummer 82582.

Quelle: IHK zu Rostock

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