Die IHK zu Rostock lehnt einen bundesweit geltenden, flächendeckenden und einheitlichen Mindestlohn ausdrücklich ab. Das hat die IHK-Vollversammlung kürzlich beschlossen. Mindestarbeitsentgelte bzw. Lohnuntergrenzen können laut Positionspapier nur dann akzeptabel sein, wenn sie auf Basis regionaler und branchenspezifischer Ansätze ermittelt werden, z.B. von den Tarifpartnern selbst oder vergleichbaren, politikunabhängigen Gremien.