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Wissenschaftliches Gutachten der Universität Rostock bestätigt Notwendigkeit der Umstellung der Diagnostik

Wissenschaftliches Gutachten der Universität Rostock bestätigt Notwendigkeit der Umstellung der Diagnostik Rostockpost

Zentraler Diagnostischer Dienst macht deutliche Fortschritte

Bereits in der letzten Legislaturperiode wurde Prof. Bodo Hartke von der Universität Rostock beauftragt, Qualität und Stand der sonderpädagogischen Diagnostik vor Einführung eines zentralen Diagnostischen Dienstes zu überprüfen. Ziel der Überprüfung war es dabei unter anderem, Anhaltspunkte für eine Verbesserung der Diagnostik zu finden. Der wissenschaftliche Abschlussbericht wurde heute im Schweriner Bildungsministerium vorgestellt.

Untersucht wurden von der Forschergruppe um Prof. Hartke die sonderpädagogischen Gutachten des Schuljahres 2008/09. Folgende zentrale Ergebnisse konnten gewonnen werden:

 

  1. Mecklenburg-Vorpommern weist eine im Bundesvergleich deutlich erhöhte Förderquote auf, ohne dass dies auf objektive Faktoren zurückführbar wäre. Die erhöhte Förderbedarfsquote verweist damit überwiegend auf Prozessmängel im System der Diagnostik.
  2. Die Befunde der regionalen Förderausschüsse erweisen sich als sehr uneinheitlich. So differieren die Förderquoten zwischen 6,7 und 16,4 Prozent. Dies lässt uneinheitliche Vorgehensweisen und Standards in der Diagnostik vermuten.
  3. Nur etwa die Hälfte der erstellten Gutachten genügt gängigen Standards der Diagnostik. Intersubjektiv nachvollziehbar waren in Aufbau und Argumentation nach wissenschaftlichen Standards lediglich 15 Prozent der Gutachten.

 

Das Gutachten von Prof. Hartke stützt damit grundsätzlich die Neuordnung der Diagnostik, die mit dem Schuljahr 2010/11 im Rahmen eines zentralen Diagnostischen Dienstes organisiert ist.

„Die Einführung eines zentralen Diagnostischen Dienstes war grundsätzlich eine richtige Entscheidung. Für den Erfolg seiner Arbeit wird es aber entscheidend darauf ankommen, die Prozesse weiter schrittweise zu optimieren und vor allem im gesamten Land einheitliche Verfahren und Standards abzusichern. Nur auf dieser Grundlage ist eine deutliche Qualitätssteigerung der Diagnostik und ein objektiveres Bild der tatsächlichen Förderbedarfsquote möglich“, so Hartke.

 

Ergänzend zur wissenschaftlichen Studie legte auch der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Mathias Brodkorb, aktuelle Statistiken zur Arbeit des Diagnostischen Dienstes für das Schuljahr 2012/13 vor. Gegenüber dem Schuljahr 2011/12 sank so die Zahl der Anträge auf Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfes um 9,4 Prozent auf 3.788 Fälle. Auch die Bearbeitung der Anträge macht deutliche Fortschritte.

Hierzu Brodkorb: „Der Start des zentralen Diagnostischen Dienstes war durchaus schwierig, da zahlreiche Anträge auf eine Gutachtenerstellung aus der Vergangenheit nicht rechtzeitig abgearbeitet werden konnten. Dieser Berg an 'Altfällen' ist mit dem Schuljahr 2012/13 nahezu bewältigt worden. Gleichzeitig konnte die Bearbeitungsquote für das aktuelle Schuljahr deutlich von 59 auf 73 Prozent erhöht werden. Das ist ein deutlicher Fortschritt und trägt spürbar dazu bei, dass die sonderpädagogische Förderung in den Schulen angemessener organisiert werden kann.“

 

Für die Zukunft kündigte Brodkorb weitere Reformen an. So werde eine Zusammenführung des Diagnostischen und Schulpsychologischen Dienstes vorbereitet und spätestens im nächsten Jahr ein einheitliches Qualitätshandbuch für sonderpädagogische Diagnostik in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt.

 

Weitere Informationen unter www.bm.regierung-mv.de

Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

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