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Pressemitteilung – Dekan der Philosophischen Fakultät (PHF) – Universität Rostock

Kategorie: Philosophische Fakultät

Der Rektor hat mir als Dekan der PHF heute einen juristischen Schriftsatz überreicht, in dem er das bisherige Ehrenpromotionsverfahren für Herrn Snowden beanstandet. Als zentrales Argument wird die Frage der „wissenschaftlichen Leistung“ durch Herrn Snowden bestritten. Wir bedauern diesen Schritt des Rektors, da er der herausragenden Leistung von Edward Snowden für die Menschen, für die Grundrechte und für die Wissenschaft in Deutschland und der Welt nicht gerecht wird. Wir stehen weiter zur Entscheidung der Philosophischen Fakultät, zu den wissenschaftlichen Gutachten, die wir eingeholt haben und zu der Begründung und Beschlussempfehlung der Ehrenpromotionskommission. Wir sind davon überzeugt, dass im Sinne der Promotionsordnung die wissenschaftliche Leistung der vielschichtigen Aktivitäten von Herrn Snowden sorgfältig, fundiert  und differenziert begründet worden ist. Wir werden den Schriftsatz jetzt mit unserem Rechtsbeistand besprechen und danach entscheiden, wie wir weiter verfahren.   

Prof. Hans-Jürgen von WensierskiDekan Philosophische Fakultät

 

 

Authors: Universität Rostock

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