Schwerin (ots) -
Schwer verletzter Fußgänger nach Verkehrsunfall in Schwerin Am Nachmittag des 24.01.2014, gegen 15:00 Uhr, ereignete sich in Schwerin auf der Ludwigsluster Chaussee ein Verkehrsunfall, bei dem ein 72-jähriger Schweriner Fußgänger durch einen PKW Chrysler schwer verletzt wurde. Nach ersten Erkenntnissen überquerte der Fußgänger die Ludwigsluster Chaussee auf Höhe der dortigen Straßenbahnhaltestelle. Von dieser wollte er zu Fuß in die Gartenstadt. Der 31-jährige Fahrer des PKW aus Ludwigslust, welcher stadteinwärts fuhr, konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und kollidierte mit dem Fußgänger. Dieser wurde in Folge zu Boden geschleudert und zog sich dabei Verletzungen im Bereich des Kopfes sowie einen Beinbruch zu. Der Fußgänger war nach dem Zusammenstoß jedoch ansprechbar und wurde zur weiteren Behandlung ins Klinikum verbracht. Orientierungsloser Pferdefreund Am Sonntag, den 25.01.2015, gegen 07:00 Uhr wurde der Schweriner Polizei durch den Rettungsdienst eine hilflos umherirrende, betrunkene Person gemeldet. Als die Polizei den Mann antraf, stellte dieser sich als englischer Gast des Schweriner Reitturniers heraus. Am Vorabend hatte er mit anderen Gästen des Turniers in einer gemütlichen Runde zu viel dem Alkohol zugesprochen und lief nun im Innenstadtbereich Schwerins mit mehr als zwei Promille umher. Er war auf der Suche nach seinem Hotel und hatte sich auf Grund seiner Alkoholisierung und der nicht vorhandenen Ortskenntnis verirrt. Den Namen des Hotels kannte er nicht. Es befand sich jedoch eine Visitenkarte seines Hotels in seiner Hosentasche und so konnte er dort wohlbehalten abgeliefert werden, um seinen Rausch aus zu schlafen. Morgendliche Einbruchsmeldung In den frühen Morgenstunden des 25.01.2015, gegen 06:30 Uhr, meldeten zwei aufmerksame Passanten der Polizei, dass sie sich gerade bei einem morgendlichen Spaziergang in der Schweriner Altstadt befinden und etwas Auffälliges beobachten. In einer Wohnung im ersten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses sahen sie Bewegungen einer Taschenlampe, deren Licht durch die Fenster nach draußen schien. Nun machten sie sich Sorgen, dass ein Einbrecher in die Wohnung eingedrungen sei. Die in wenigen Minuten herbeigeeilte Polizei, vor Ort mit drei Funkstreifenwagen, begab sich zur entsprechenden Wohnung. Diese wurde durch die Mutter und ihrer sechsjährigen Tochter geöffnet. Die Kleine gab an, dass sie morgens ein wenig Fernsehen wollte. Da die Eltern durch das Licht nicht geweckt werden sollte, nahm sie eine Taschenlampe und schlich sich durch die Wohnung zum Fernseher. Die Polizei beendete den Einsatz ohne Maßnahmen. Andreas Vogel Polizeikommissar
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