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Einen Entwurf für eine Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung legt die Stadtverwaltung der Bürgerschaft am 6. November 2013 zur Entscheidung vor.
 

Bundestagswahl ist in der Hansestadt Rostock gut vorbereitet

Die Bundestagswahl am Sonntag, dem 22. September 2013 ist in der Hansestadt Rostock gut vorbereitet. 170.041 Rostockerinnen und Rostocker, darunter über 5.286 Erstwählerinnen und Erstwähler, können ihre Stimme in den 134 Wahllokalen abgeben. Darüber hinaus zählen 27 Briefwahlvorstände die Stimmen der Briefwählerinnen und Briefwähler aus.


Die Wahlhandlung in den allgemeinen Wahllokalen erfolgt von 8 bis 18 Uhr. Zur Wahl in dem auf der Wahlbenachrichtigungskarte vermerkten Wahlraum ist die Wahlbenachrichtigung vorzulegen. Auf Verlangen des Wahlvorstandes müssen sich die Wahlberechtigten mittels Personal- oder Identitätsausweis bzw. Reisepass ausweisen. Nach Prüfung des Eintrags im Wählerverzeichnis erfolgt die Aushändigung des Stimmzettels.

Jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen, je eine für die oder den Direktkandidaten und eine für die Landesliste einer Partei. Die Stimmabgabe erfolgt in einer Wahlkabine durch Ankreuzen auf dem Stimmzettel. Der Wille der Wählerin oder des Wählers muss bei der Auszählung zweifelsfrei erkennbar sein. Ist dies nicht der Fall, dann handelt es sich um eine ungültige Erststimme oder ungültige Zweitstimme. Nach der Stimmabgabe wird der Stimmzettel in der Wahlkabine so gefaltet, dass die Kennzeichnung für andere nicht sichtbar ist.
Danach steckt die Wählerin oder der Wähler seinen Stimmzettel in die Wahlurne.

In den Wahlvorständen sind etwa 1.200 Rostockerinnen und Rostocker ehrenamtlich tätig, darunter etwa 250 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zwischen 18 bis 29 Jahre. Jeder Wahlvorstand besteht aus einem Vorsteher, dessen Stellvertreter und fünf bis sieben Beisitzern. In der Regel bilden etwa 800 und 1.300 Wahlberechtigte einen Wahlbezirk.

Wer am Wahltag nicht in Rostock weilt, kann noch bis zum Freitag, den 20. September 2013,18 Uhr, in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle, Warnowallee 31 in Rostock Lütten Klein einen Wahlschein in Verbindung mit Briefwahlunterlagen beantragen und dort auch gleich von seinem Wahlrecht Gebrauch machen. In besonderen Ausnahmefällen, zum Beispiel bei plötzlicher Erkrankung, ist die Beantragung eines Wahlscheines auch noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr in der
Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle möglich. Zu beachten ist dabei, dass nur Wahlbriefe in die Auszählung kommen, die am Wahltag bis 18 Uhr in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle eingegangen sind.

Am Abend des Wahltages gibt es in gewohnter Form im Rathaus eine Präsentation der vorläufigen Wahlergebnisse im Bundestagswahlkreis 14, wozu ab 18 Uhr herzlich eingeladen wird. Eine Großleinwand zeigt den aktuellen Stand der Stimmenauszählung. Auf der Internetseite der Stadt
www.rostock.de/wahlen lassen sich die Wahlergebnisse ebenfalls verfolgen. Interessierte Rostockerinnen und Rostocker können außerdem in den allgemeinen Wahllokalen und Briefwahllokalen der ordnungsgemäßen Auszählung der Stimmen beiwohnen.
Das amtliche Endergebnis der Wahl im Bundestagswahlkreis 14 stellt der Kreiswahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 26. September 2013 um 16 Uhr im Beratungsraum 2 des Rathauses fest.

quelle: Hansestadt Rostock

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