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Hinweise zur Briefwahl bei der Bundestagswahl am 22. September 2013

Hinweise zur Briefwahl bei der Bundestagswahl am 22. September 2013 Hansestadt Rostock/Fotoagentur nordlicht

Bundestagswahl ist in der Hansestadt Rostock gut vorbereitet

Die Bundestagswahl am Sonntag, dem 22. September 2013 ist in der Hansestadt Rostock gut vorbereitet. 170.041 Rostockerinnen und Rostocker, darunter über 5.286 Erstwählerinnen und Erstwähler, können ihre Stimme in den 134 Wahllokalen abgeben. Darüber hinaus zählen 27 Briefwahlvorstände die Stimmen der Briefwählerinnen und Briefwähler aus.


Die Wahlhandlung in den allgemeinen Wahllokalen erfolgt von 8 bis 18 Uhr. Zur Wahl in dem auf der Wahlbenachrichtigungskarte vermerkten Wahlraum ist die Wahlbenachrichtigung vorzulegen. Auf Verlangen des Wahlvorstandes müssen sich die Wahlberechtigten mittels Personal- oder Identitätsausweis bzw. Reisepass ausweisen. Nach Prüfung des Eintrags im Wählerverzeichnis erfolgt die Aushändigung des Stimmzettels.

Jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen, je eine für die oder den Direktkandidaten und eine für die Landesliste einer Partei. Die Stimmabgabe erfolgt in einer Wahlkabine durch Ankreuzen auf dem Stimmzettel. Der Wille der Wählerin oder des Wählers muss bei der Auszählung zweifelsfrei erkennbar sein. Ist dies nicht der Fall, dann handelt es sich um eine ungültige Erststimme oder ungültige Zweitstimme. Nach der Stimmabgabe wird der Stimmzettel in der Wahlkabine so gefaltet, dass die Kennzeichnung für andere nicht sichtbar ist.
Danach steckt die Wählerin oder der Wähler seinen Stimmzettel in die Wahlurne.

In den Wahlvorständen sind etwa 1.200 Rostockerinnen und Rostocker ehrenamtlich tätig, darunter etwa 250 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zwischen 18 bis 29 Jahre. Jeder Wahlvorstand besteht aus einem Vorsteher, dessen Stellvertreter und fünf bis sieben Beisitzern. In der Regel bilden etwa 800 und 1.300 Wahlberechtigte einen Wahlbezirk.

Wer am Wahltag nicht in Rostock weilt, kann noch bis zum Freitag, den 20. September 2013,18 Uhr, in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle, Warnowallee 31 in Rostock Lütten Klein einen Wahlschein in Verbindung mit Briefwahlunterlagen beantragen und dort auch gleich von seinem Wahlrecht Gebrauch machen. In besonderen Ausnahmefällen, zum Beispiel bei plötzlicher Erkrankung, ist die Beantragung eines Wahlscheines auch noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr in der
Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle möglich. Zu beachten ist dabei, dass nur Wahlbriefe in die Auszählung kommen, die am Wahltag bis 18 Uhr in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle eingegangen sind.

Am Abend des Wahltages gibt es in gewohnter Form im Rathaus eine Präsentation der vorläufigen Wahlergebnisse im Bundestagswahlkreis 14, wozu ab 18 Uhr herzlich eingeladen wird. Eine Großleinwand zeigt den aktuellen Stand der Stimmenauszählung. Auf der Internetseite der Stadt
www.rostock.de/wahlen lassen sich die Wahlergebnisse ebenfalls verfolgen. Interessierte Rostockerinnen und Rostocker können außerdem in den allgemeinen Wahllokalen und Briefwahllokalen der ordnungsgemäßen Auszählung der Stimmen beiwohnen.
Das amtliche Endergebnis der Wahl im Bundestagswahlkreis 14 stellt der Kreiswahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 26. September 2013 um 16 Uhr im Beratungsraum 2 des Rathauses fest.

quelle: Hansestadt Rostock

Einschränkungen am Donnerstag durch zwei Versammlungen


Am Donnerstag, 19. September 2013, finden im Vorfeld der Bundestagswahlen zwei  Versammlungen statt, die zeitweise mit Einschränkungen im Bereich des Straßenverkehrs und der
Abfallentsorgung einhergehen.

So gelten ab Donnerstag, 19. September, 8 Uhr, bis nach Veranstaltungsende Halteverbote an allen Zufahrten zum Parkplatz Ulmenmarkt (auch auf dem Seitenstreifen) in folgenden Straßen:

- Ulmenmarkt 1-6,
- An der Hasenbäk (gesamte Straße),
- Kiebitzberg (gesamte Straße),
- Ulmenstraße - beidseitig ab der Straße An der Hasenbäk bis Saarplatz,

Betroffen von Halteverboten sind auch Parkplätze in den Straßen

- Richard-Wagner-Straße (18055 Rostock),
- Am Güterbahnhof,
- Lindenstraße,
- Bahnhofstraße.

Das Amt für Umweltschutz bittet Gebührenpflichtige in nachfolgend aufgeführten Bereichen, ihre Abfallbehälter am 19. September bis 8 Uhr aus dem öffentlich zugänglichen Verkehrsraum zu entfernen und vor dem Zugriff  unberechtigter Personen zu sichern. Abfallbehälter, die am 19.
September nach 8 Uhr noch im öffentlichen zugänglichen Raum stehen, werden bis 12 Uhr durch die beauftragten Entsorgungsunternehmen eingezogen und am 20. September 2013 ab 7 Uhr durch diese wieder aufgestellt. Betroffen sind folgende Bereiche:

- Ulmenstraße 5-30; 70-74; 78-81
- Ulmenmarkt 1-6
- Kiebitzberg 1-5
- An der Hasenbäk 1-11
- Parkstraße 1-11; 51-63 (18057 Rostock)
- Am Röper 1-2
- Arno-Holz-Straße 1-12
 
- Ernst-Barlach-Straße 11-12
- Richard-Wagner-Straße 1-6a; 7-19 (18055 Rostock)
- Lindenstraße 2-7
- Am Güterbahnhof 1-23
- Ferdinandstraße 1-25
- Blücherstraße 1; 80-88/89
- Bahnhofstraße 13-34
 
Die Container für Glas, Papier und Altkleider in der Bahnhofstraße/Ecke Ernst-Barlach-Straße, in der Bahnhofstraße/Ecke Ferdinandstraße und am Ulmenmarkt werden durch die Betreiber am 19. September bis 12 Uhr eingezogen: Am 20. September 2013 werden die Container ab 7 Uhr wieder
aufgestellt. Wertstoffe können in diesem Zeitraum in die entsprechenden Container anliegender Straßen entsorgt werden.

Am 19. September entfallen die planmäßigen Entsorgungstouren, sie werden am Freitag (20. September 2013) nachgeholt.

Stadtverwaltung und Polizei sind bemüht, alle Einschränkungen so gering wie möglich zu halten. Weitere zeitweilige Behinderungen durch Veranstaltungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden.   

Diese Informationen sind auch im Internet unter http://rathaus.rostock.de veröffentlicht. Die betroffenen Haushalte erhalten heute ein entsprechendes Hinweisblatt von Polizei und Stadtverwaltung. Einsatz begleitend veröffentlicht die Rostocker Polizei wichtige Informationen via Twitter unter www.twitter.com/polizei_rostock.

Quelle: Hansestadt Rostock

 

Briefwahl

Wahlberechtigte, die am 22. September 2013 nicht in ihrem Wahllokal wählen können, haben die Möglichkeit Briefwahl zu beantragen. Jede und jeder Wahlberechtigte, die oder der im Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen. Dieser Antrag kann am einfachsten im Internet unter der Adresse
www.rostock.de/briefwahl gestellt werden. Alternativ kann auch das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte genutzt werden. Ein formloser Antrag müsste Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Rostocker Anschrift und die gewünschte Zustellanschrift beinhalten.
Schriftliche Anträge müssen persönlich unterschrieben werden. Einzige Ausnahme bilden E-Mail-Anträge, die auch ohne Unterschrift gültig sind.
Eine mündliche Beantragung ist in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle möglich. Dort können die Briefwahlunterlagen auch direkt abgeholt bzw. abgegeben werden.

Briefwahlunterlagen werden an jede gewünschte Adresse verschickt, also auch ins Ausland.  Der Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel und dem unterschriebenen Wahlschein muss spätestens am Wahlsonntag (22.September 2013) um 18.00 Uhr in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.

Die Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle der Hansestadt Rostock befindet sich in der Warnowallee 31 (Lütten Klein) und ist unter Tel. 0381 381-1820 und -1821, Fax 381-1830 und E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu erreichen.

Sie ist wie folgt geöffnet:

         Dienstag,         3. September 2013      8.30 bis 18.00 Uhr
         Mittwoch,         4. September 2013      8.30 bis 15.00 Uhr
         Donnerstag,      5. September 2013       8.30 bis 18.00 Uhr
         Freitag,          6. September 2013      8.30 bis 15.00 Uhr

         Montag,           9. September 2013     8.30 bis 15.00 Uhr
         Dienstag,       10. September 2013      8.30 bis 18.00 Uhr
         Mittwoch,       11. September 2013      8.30 bis 15.00 Uhr
         Donnerstag,    12. September 2013       8.30 bis 18.00 Uhr
         Freitag,        13. September 2013      8.30 bis 15.00 Uhr

         Montag,         16. September 2013      8.30 bis 16.00 Uhr
         Dienstag,       17. September 2013      8.30 bis 18.00 Uhr
         Mittwoch,       18. September 2013      8.30 bis 18.00 Uhr
         Donnerstag,    19. September 2013       8.30 bis 18.00 Uhr
         Freitag,        20. September 2013      8.30 bis 18.00 Uhr

Im Falle der plötzlichen Erkrankung werden Briefwahlunterlagen auch am:

        Samstag         21. September 2013              8.00 Uhr bis 14.00 Uhr
        Sonntag         22. September 2013              8.00 Uhr bis 15.00 Uhr

aus- und zugestellt.



Quelle: Hansestadt Rostock

Letzte Änderung am Dienstag, 17 September 2013 09:36

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