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Ehrendoktorwürde Edward Snowden - Universität Rostock

Kategorie: Pressemeldungen

Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät der Universität Rostock hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2014 beschlossen, die Beanstandung des Rektors zum Beschluss des Rates über die Verleihung der Ehrendoktorwürde an Edward Snowden zurückzuweisen. Der Rektor Prof. Wolfgang Schareck vertritt weiterhin die Rechtsauffassung, dass eine Verleihung der Ehrendoktorwürde an Edward Snowden mit dem Landeshochschulgesetz nicht vereinbar ist, weil keine besonderen wissenschaftlichen Leistungen nachgewiesen werden konnten. Er hatte dem Dekan der Philosophischen Fakultät angeboten, in einer Informationsveranstaltung für alle Mitglieder der Philosophischen Fakultät seine Argumente zu erläutern, was vom Dekan jedoch abgelehnt worden ist.

Daher ist der gesamte Vorgang gemäß § 84 Abs. 4 des Landeshochschulgesetzes heute (20. Juni 2014) zur Entscheidung an den Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern weitergeleitet worden.

Dr. Kristin NöltingPressereferentin und RedakteurinUniversität RostockPresse- und KommunikationsstelleTel.: +49 381 498-1021 | Fax: +49 381 498-1032E-Mail: kristin.noelting(at)uni-rostock.deWeb: http://www.uni-rostock.de/aktuelles

 

 

Authors: Universität Rostock

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