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Pressemitteilung der Philosophischen Fakultät zur Verleihung des Ehrendoktortitels an Edward Snowden – 14. Mai 2014

Kategorie: Kommunikationswissenschaft

Der Antrag auf Verleihung der Ehrendoktorwürde an Edward Snowden ist durch die Ehrenpromotionskommission außerordentlich sorgfältig und unter Einbeziehung eines hochkarätigen internationalen Gutachtergremiums geprüft und bewertet worden. Von den sieben überaus renommierten Gutachtern wurden formal vier – die Professoren Ulrich Beck, Claus Leggewie, Harald Müller und Micha Brumlik – im Sinne der Promotionsordnung herangezogen. Drei weitere Gutachter – Prof. Noam Chomsky, Prof. Wolfgang Hoffmann-Riem (Verfassungsrichter a.D.) und Dr. Thilo Weichert – lieferten wissenschaftliche Analysen zur Bedeutung des Snowden-NSA-Komplexes.

Auf eindrucksvolle Weise arbeiten alle Gutachten die wissenschaftliche Bedeutung des von Snowden aufgedeckten Wissens heraus und empfehlen einstimmig die Verleihung einer Ehrendoktorwürde durch die Philosophische Fakultät der Universität Rostock. Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät hat sich dieser Einschätzung der Gutachter sowie der Beschlussempfehlung der Ehrenpromotionskommission vorbehaltlos angeschlossen. Die Enthüllungen von Edward Snowden und die dadurch in Gang gesetzte wissenschaftliche und zivilgesellschaftliche Debatte stellen im Blick der Fakultät eine hervorragende wissenschaftliche Leistung im Sinne des § 24 der Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät dar.

Für eine Philosophische Fakultät und ihr Wissenschaftsverständnis ist von herausragender Bedeutung, dass Edward Snowden in diesem Zusammenhang als ein bedeutender Aufklärer des 21. Jahrhunderts und des digitalen Zeitalters gelten kann. Die Funktion eines Aufklärers ist für den Wissenschaftsbegriff aller geisteswissenschaftlichen Fächer von eminenter Bedeutung. Es sind stets die Aufklärer, die in besonderer Weise gesellschaftliche Emanzipations- und Reformprozesse initiieren, vorantreiben und symbolisieren – nicht allein durch ideengeschichtliche Reflexion, sondern auch durch eine Philosophie der Praxis. Freiheit, Demokratie, Menschenrechte, Bürgerrechte und Vernunft sind zentrale Kategorien dieser Aufklärung in der Moderne. Edward Snowden hat mit seinem Handeln diese zentralen Werte der Aufklärung unter der Perspektive einer umfassenden Digitalisierung unserer Gesellschaften problematisiert und ihre Brüchigkeit für alle sichtbar offenbart. Unsere Gutachten belegen, wie grundlegend die Erschütterung unserer Gewissheiten für die Gesellschaft insgesamt, aber auch für die Wissenschaften im Besonderen ist.

Edward Snowden steht mit seinem mutigen Handeln in der großen Tradition amerikanischer Bürgerrechtler, die sich im Dienst einer höheren Moral für den zivilen Ungehorsam gegenüber der eigenen Regierung entschieden haben. Mit Edward Snowden ehrt die PHF einen amerikanischen Patrioten, der sich für Amerika, die Werte der amerikanischen Verfassung und die weltweiten Menschenrechte einsetzt und sich dabei auf uramerikanische Werte und Traditionen beruft. Die moralische Integrität und die ethische Dimension der Zivilcourage und des Mutes dieses jungen Mannes, gerade auch in ihren gobalen und kosmopolitischen Dimensionen, stehen somit außer Frage. Eine Philosophische Fakultät, die sich explizit in der Tradition der europäischen und transatlantischen Aufklärung sieht, kann wissenschaftliche Leistung nicht losgelöst von moralischen, ethischen und zivilgesellschaftlichen Dimensionen des sozialen Handelns und der Persönlichkeit eines zu Ehrenden beurteilen. Insofern würdigt die Fakultät mit dem Titel eines Doktors „honoris causa“ sowohl den wissenschaftlichen Beitrag Edward Snowdens zu einem neuen globalen Diskurs über Freiheit, Demokratie, Kosmopolitismus und die Rechte des Individuums in einer global vernetzten digitalen Welt. Sie zeichnet aber auch die herausragende Zivilcourage Edward Snowdens aus, der seine bürgerliche Existenz für diesen Akt der Aufklärung über gesellschaftliche Missstände und den Verstoß gegen verfassungsmäßige Grundrechte geopfert hat. Wie auch unsere Gutachter explizit hervorheben, dient Snowdens Leistung nicht zuletzt der Wahrung der Freiheit von Lehre und Forschung – eine unschätzbare Errungenschaft moderner Gesellschaften, die um jeden Preis zu schützen ist.

Die Zeremonie der Verleihung des Titels an Edward Snowden verlangt angesichts der ungewöhnlichen Umstände seines Exils in Moskau eine besondere Vorbereitung. Herr Snowden hat uns auf Anfrage inzwischen über seinen Anwalt Wolfgang Kaleck mitgeteilt, dass er sich durch diesen Wunsch geehrt fühlt und bereit wäre, den Titel anzunehmen. Wir werden in den nächsten Tagen wiederum über den Anwalt die Möglichkeiten einer würdigen Verleihungszeremonie ausloten.

Die Entscheidung über eine Ehrenpromotion trifft in Rostock jede Fakultät autonom für sich. Im weiteren Verfahren wird die Philosophische Fakultät gemäß der Grundordnung der Universität den Vorgang an den Akademischen Senat geben, der dazu Stellung nimmt, ohne aber selbst zu entscheiden. Der Rektor führt in dem Verwaltungsverfahren die Rechtsaufsicht und wahrt damit die Verfahrensregeln der universitären Ordnungen.

Wir bedanken uns abschießend ausdrücklich bei allen Gutachtern und Kollegen für ihre mutige Unterstützung in dem inzwischen sechs Monate dauernden kontroversen Diskussionsprozess.

 

 

 

Rostock, den 14. Mai 2014

 

Prof. Dr. Hans-Jürgen von Wensierski – Dekan

Prof. Gesa Mackenthun – Prodekanin für Forschung

Prof. Elizabeth Prommer – Medienwissenschaftlerin (z.Zt. USA)

Authors: Universität Rostock

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