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Rund 240 Diplom-Abschlüsse aus der DDR anerkannt Empfehlung

Rund 240 Diplom-Abschlüsse aus der DDR anerkannt Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Nachträgliche Anerkennung von Abschlüssen weiterhin möglich
238 Absolventinnen und Absolventen von Ingenieur- und Fachschulen der ehemaligen DDR haben sich seit dem Jahr 2013 ihre Bildungsabschlüsse anerkennen lassen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hatte in jenem Jahr die Bedingungen für die Verfahren verändert. Rund ein Drittel der Abschlüsse stammte aus dem Bereich Maschinenwesen, ein weiteres Drittel der Abschlüsse aus dem Bereich Bauingenieurwesen, ein weiteres Drittel teilen sich Abschlüsse aus den Bereichen Pflanzen- und Tierproduktion sowie Wirtschaftswissenschaften. „Ein anerkannter Abschluss weist eine Lebensleistung nach“, betonte Bildungs- und Wissenschaftsminister Mathias Brodkorb. „Ich freue mich, dass rund 240 Absolventinnen und Absolventen von den neuen Regelungen Gebrauch gemacht haben. Alle, die dies noch nicht getan haben, rufe ich dazu auf, sich ihre Abschlüsse nachträglich anerkennen zu lassen. Dies ist weiterhin möglich. DDR-Abschlüsse sind in der Regel gleichwertig“, sagte Brodkorb. Der Nachweis einer Qualifikation könne auf dem beruflichen Lebensweg sehr wichtig sein. Wesentliche Änderung ist der Wegfall der sogenannten Stichtagsregelung in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. In den anderen ostdeutschen Bundesländern gilt die Stichtagsregelung weiterhin. Absolventinnen und Absolventen von Fach- und Ingenieurschulen haben im Nordosten und in Sachsen die Möglichkeit, eine Nachdiplomierung zu beantragen, wenn sie ihren Abschluss nach dem 31. Dezember 1990 erworben haben. Vor Änderung der Regelung war dies nur Absolventinnen und Absolventen vorbehalten, die zu diesem Zeitpunkt die Ausbildung bereits beendet hatten. Voraussetzung für die Verleihung des Diplomgrades mit dem Zusatz „FH“ (Fachhochschule) ist, dass die Absolventinnen und Absolventen einen Nachweis einer mindestens dreijährigen einschlägigen Berufstätigkeit nach Abschluss des Studiums erbringen. Dieser akademische Grad entspricht einem Fachhochschulabschluss Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Interessierte auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur unter dem Stichwort „Anerkennung von DDR-Bildungsabschlüssen“. Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
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